Erneute Straftaten bei Demonstration in Chemnitz

Chemnitz – Die als rechtsextremistisch eingestufte Bürgerbewegung Pro Chemnitz wollte am 24.04.2020 erneut mit 500 Personen in Chemnitz demonstrieren. Die untersagte die Stadt Chemnitz. In Folge dessen wendete Pro Chemnitz sich an das Verwaltungsgericht Chemnitz, welche eine Demonstration mit 15 Personen als zulässig erachteten. Dagegen wendete die Stadt Chemnitz Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Bautzen ein, welches die Demonstration an diesem Tag untersagte. Nichts desto trotz versammelten sich gegen 17:30 Uhr rund 100 Menschen im Bereich Straße der Nationen – Kreuzung Brückenstraße. Die Personen wollten Laut Polizeiangaben eine spontane Demonstration anmelden. Dies wurde durch die Versammlungsbehörde untersagt und die Personen hatten den Bereich zu Räumen. Fast eine Stunde später kamen erneut circa 120 Personen auf dem Chemnitzer Markt zum demonstrieren zusammen. Die Personen wurden des Platzes verwiesen. „Von einigen Uneinsichtigen wurden die Personalien festgestellt und gegen sie Ordnungswidrigkeitenanzeigen erstattet“, hieß es im Polizeibericht. Das Bündnis Chemnitz Nazifrei kritisierte die Demonstration von Pro Chemnitz mit großer Sorge. „Wieder einmal versuchten Martin Kohlmann und Pro Chemnitz die Stadt als Projektionsfläche rechter Aufmärsche und Machtdemonstrationen zu nutzen. Und das Potential an rechten Menschen ist dabei in Chemnitz unbestreitbar da, wie die Versammlungen am Montag und Freitag zeigen, bei denen ein Schulterschluss rechter Akteur*Innen aller Couleur in Chemnitz stattfand“, hieß es in einem Statement auf der Social Media Plattform Instagram. Am Ende der Demonstration wurden 46 Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Verstößen gegen die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung und neun Straftaten, darunter Beleidigung, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, gefährliche Körperverletzung und Körperverletzung zur Anzeige gebracht. Bereits am 20.04.2020 wurden laut Polizei 40 Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Verstößen gegen die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung und vier Straftaten, unter anderem auch das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, bei einer Pro Chemnitz Demonstration erfasst. 

Quelle: SPM Gruppe/ efh