Rechte und fremdenfeindliche Demonstrationen in Sachsen - Straftaten in Chemnitz

Dresden/ Chemnitz – In sächsischen Städten gab es heute trotz noch geltender Corona-Verordnungen Demonstrationen, welche von einem Großaufgebot von Polizei begleitet waren. Nicht nur aus der Bevölkerung gab es Unverständnis.

PEGIDA – Demonstration in Dresden genehmigt

In Dresden wurde am 17.04. gegenüber dem Ordnungsamt eine Demonstration der Bürgerbewegung PEGIDA angezeigt, welche mit einer Sondergenehmigung unter der Einhaltung bestimmter Hygienemaßnahmen genehmigt wurde, hieß es auf Anfrage von der Pressestelle der Stadt Dresden. Die Stadt präzisierte die Auflagen genauer: „So ist die Teilnehmerzahl auf 80 Personen begrenzt, ein Aufzug wurde untersagt und eine stationäre Versammlung mit der Dauer von maximal 30 Minuten“. Zudem musste eine Teilnehmerliste geführt werden. Beworben wurde die Demonstration unter dem Motto „80 Menschen für 80 Millionen“. In Anbetracht dessen, dass die Demonstration am Jahrestag des Geburtstages Adolf Hitlers abgehalten wurde, kann man im Motto des Demonstrationsaufrufes auch auf eine Anspielung auf die Zahl 88 schließen. Auf Kritik stieß die Genehmigung der Demonstration mit 80 Personen in den Zeiten der Corona-Pandemie auch bei dem Dresdner Oberbürgermeister Dirk Hilbert. „Angesichts der Einschränkungen unseres Alltags ist eine Versammlung mit 80 Personen kaum verständlich“, so der FDP-Politiker. Die Veranstaltung von Pegida wurde unter Berücksichtigung des Urteils vom Verwaltungsgericht Chemnitz im Bezug auf eine Versammlung der rechtsextremen Bürgerbewegung Pro Chemnitz erneut geprüft. Per Änderungsbescheid wurde die Teilnehmerzahl von anfänglich 80 auf 15 Teilnehmer reduziert. „Diese Regelung erscheint mir in der jetzigen Situation wesentlich angemessener“, so Hilbert. 17.55 Uhr begann die Versammlung auf dem Dresdner Neumarkt, welche laut Polizeiangaben störungsfrei verlief. Auch an die Beschränkung der 15 Teilnehmer habe man sich gehalten. Zumindest im inneren eines abgegrenzten Bereiches war dem so, denn außerhalb der Begrenzung hielten sich viel mehr Personen auf. Nach 20 Minuten war die Kundgebung beendet, welche unteranderem auch fremdenfeindliche und rassistische Äußerungen enthielt. Laut Polizeiangaben wurde ein Gegenprotest in Hör- und Sichtweite von fünf Personen angezeigt, welche eine Spontankundgebung abhielten. Bis 19 Uhr standen Sympathisanten beider Versammlungen vereinzelt auf dem Neumarkt ohne selbst Teil der Demonstrationen zu sein. Vereinzelt wurde durch die 250 eingesetzten Beamten auf die Mindestabstände hingewiesen. Insgesamt gab es drei Ordnungswiedrigkeitsanzeigen, welche nach Maßgabe der sächsischen Corona-Schutz-Verordnung geahndet wurden. Nach Reporterinformationen ist es sehr oft aufgefallen, dass Abstände nicht eingehalten wurden. Auch habe es vereinzelte Idenditätsfeststellungen gegeben. 

Rechtsextreme Bürgerbewegung Pro Chemnitz zog mit 15 Personen vor das Karl-Marx-Monument

Erst wurde eine durch Pro Chemnitz angemeldete Demonstration unter dem Motto „Wir wollen raus! Staatliche Willkür beenden“ für den 20.04. untersagt, am Montag wurde diese durch das Verwaltungsgericht in Chemnitz jedoch genehmigt. Als Auflagen gab es unter anderem eine Beschränkung von 15 Personen, zwei Meter Mindestabstand sowie verbindlicher Mundschutz. Zu den genehmigten 15 Personen gehörten jedoch nicht der Versammlungsleiter, sein Stellvertreter, der Anmelder sowie mehrere Ordner. Schätzungen der Polizei zu Folge waren mehr als 300 Personen mit Transparenten und lautstarken Äußerungen vor Ort, welche offenkundig mit der Kundgebung von  Pro Chemnitz sympathisierten. Die Polizei forderte die Personen entsprechend auf sich zu entfernen. „In wenigen Fällen war es für die Polizisten notwendig, gegen völlig Unkooperative unmittelbaren Zwang einzusetzen“, hieß es in einer nachträglichen Mitteilung der Polizei. Insgesamt wurden im Rahmen der Kundgebungen 40 Verstöße gegen die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung angezeigt, da Platzverweisen nicht nachgekommen wurde. Auch vier Straftaten (2x Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, 1x versuchte gefährliche Körperverletzung, 1x Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) wurden erfasst. Das Polizeiaufgebot umfasste in Chemnitz zwei Hundertschaften.

Digitale Demonstration gegen Pro Chemnitz

Das Bündnis „Aufstehen gegen Rassismus“ rief im Rahmen des Bekanntwerdens der Demonstrationsabsichten von Pro Chemnitz zum digitalen Gegenprotest auf. Dabei wurden bis zur Demonstration Bilder von Teilnehmern gesammelt, welche gemeinsam Gesicht gegen Rechts zeigen. Die eingereichten Bilder wurden zu einer Collage zusammengefügt und über Social Media geteilt. 

Quelle: SPM Gruppe/mo/psp/jtk/efh