Katastrophenschutz in Sachsen hinterfragt

Eine Sirene steht auf einem Hausdach. Foto: SPM Gruppe/Symbolbild/-/Archiv

Denken wir an Katastrophen, so kommen uns schnell Gedanken zu Themen wie die Hochwasser 2002 und 2013 in Sachsen und das Hochwasser 2021 im Ahrtal. Aber auch große Unglücke und Ereignisse der Zeitgeschichte wie Kriege zählen zu den Katastrophen. Alle haben eins gemeinsam: Die zivile Bevölkerung, Tiere und Sachwerte müssen geschützt, gerettet oder geborgen werden. Doch wie ist der Katastrophenschutz organisiert und wie sind die Abläufe? Mit dieser Frage haben wir uns an die zuständigen Landes- und Bundesbehörden gewendet.

Generell sind für den Schutz der Bevölkerung in Katastrophenlagen die Länder zuständig. „Der Schutz der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland folgt der durch das Grundgesetz vorgeschriebenen föderalen Kompetenzverteilung. Im Rahmen ihrer Zuständigkeit für den Katastrophenschutz als Teil der allgemeinen Gefahrenabwehr entscheiden daher die Länder über die hierfür erforderlichen Maßnahmen und verantworten die erforderlichen personellen und materiellen Ressourcen“, wie eine Sprecherin des Bundesministeriums des Innern und für Heimat erklärte. „Der Bund unterstützt mit seinen Vorhaltungen für den Zivilschutz den Katastrophenschutz der Länder“, heißt es von Bundesebene.

Im Freistaat Sachsen werden die im Katastrophenschutz mitwirkenden Gefahrenabwehrbehörden und Hilfsorganisationen durch Zuwendungen und Förderungen gefördert und stetig weiterentwickelt, wie das Sächsische Staatsministerium des Innern auf Anfrage mitteilte. „Der Freistaat Sachsen investiert jedes Jahr in die Landesausstattung des Katastrophenschutzes. Gleichzeitig erhalten die im Katastrophenschutz mitwirkenden privaten Hilfsorganisationen Zuwendungen nach der Richtlinie des SMI über die Gewährung von Zuwendungen für die Mitwirkung im Katastrophenschutz (RL KatS Zuwendungen)“, so das sächsische Innenministerium.

Dennoch sind die Sorgen der Finanzierung im Bereich des Bevölkerungsschutzes vorhanden, gerade wenn es um die Warnung der Bevölkerung im Katastrophenfall geht. Staatsminister Prof. Dr. Roland Wöller warnt vor der drohenden Unterfinanzierung des Bevölkerungsschutzes – insbesondere bei der zivilen Verteidigung durch den Bund: Das Sirenenförderprogramm im vergangenen Jahr sei zwar ein richtiger Schritt gewesen, reiche aber bei weitem nicht aus, zumal es am Jahresende ausläuft. Allein in Sachsen, so der Innenminister, können nur etwa 35 Prozent der beantragten Sirenen finanziert werden. Auch die Weiterentwicklung technischer Mittel zur Warnung der Bevölkerung sowie zur Unterstützung der Kommunikation der Hilfs- und Einsatzkräfte müsse vom Bund vorangetrieben werden. „Der Schutz der Bevölkerung erfolgt vor Ort in und mit den Kommunen. Eine wirksame und schnelle Warnung und Kommunikation der Bevölkerung ist für den Schutz von Menschenleben und eine resiliente Demokratie unerlässlich. Dies sollten wir gerade aus den letzten Hochwasserkatastrophen gelernt haben. Deshalb muss die Bundesregierung, die im vergangenen Jahr vereinbarte und beschlossene Neuausrichtung des Zivilschutzes finanziell ausreichend untersetzen“, so der Staatsminister. In Sachsen stehen im Jahr 2022 insgesamt 8.238.000 Euro für den Katastrophenschutz zur Verfügung.

An dieser Stelle stellte sich die Frage, ob in Anbetracht eines Sondervermögens von 100 Mrd. Euro für die Bundeswehr zur militärischen Verteidigung, auch der Zivilschutz umfangreich gefördert wird. Leider erhielten wir dazu weder von Bundesebene noch von der Landesebene eine verbindliche Auskunft. Staatsminister Prof. Dr. Roland Wöller vertritt in diesem Zusammenhang folgende Auffassung: „Zivile und militärische Verteidigung gehören zusammen. Daher müssen gleiche Anstrengungen beim Schutz der Bevölkerung im Spannungs- und Verteidigungsfall erfolgen wie bei der militärischen Verteidigung. Schutzräume, Gesundheitsschutz und Trinkwasserversorgung für die Zivilbevölkerung sind ebenso wichtig wie die Verteidigung im Rahmen des NATO-Bündnisses. Deshalb sollten etwa 10 Prozent des geplanten Sondervermögens Bundeswehr für den Zivilschutz als Kernaufgabe des Staates zur Verfügung stehen. Dies muss bei der Errichtung des Sondervermögens durch die Grundgesetzänderung mit festgeschrieben werden.“

Der Bund unterstützt die Länder durch die Ergänzung von Ausstattung auf der Grundlage eines zwischen Bund und Ländern abgestimmten Konzepts für den Katastrophenschutz für Zivilschutzzwecke in den Aufgabenbereichen CBRN-Schutz, Sanitätswesen und Brandschutz. In Sachsen sind dadurch gegenwärtig insgesamt 221 Fahrzeuge des Bundes stationiert, wie wir vom Bundministerium des Innern und Heimat erfuhren. Davon sind 66 Fahrzeuge für den Fähigkeitsbereich CBRN-Schutz (CBRN-Erkundungswagen, Gerätewagen für Dekontamination von Personal, Einsatzleitwagen),  108 Fahrzeuge für den Fähigkeitsbereich Sanitätswesen (Krankentransportwagen, Kommandowagen, Gerätewagen für Sanität, für Logistik und für Betreuung, Mannschaftstransportwagen) und 47 Fahrzeuge für den Fähigkeitsbereich Brandschutz (Löschgruppenfahrzeuge und Schlauchwagen). Besetzt werden diese Fahrzeuge von den Gefahrenabwehrbehörden und Hilfsorganisationen im Freistaat Sachsen. Unterstützend wird der Bund durch die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) bei Großschadenslagen und Katastrophen tätig. Im eingetretenen Katastrophenfall unterstützt der Bund die Hilfsorganisationen der Länder durch die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) mit Fachwissen und ihren vielfältigen Erfahrungen auf Anforderung und im Rahmen von Kooperationen, erklärte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums.

Im Falle einer Katastrophe verfügt der Freistaat Sachsen, nach Angaben des Innenministeriums, über eine dreigliedrige aufgabengerechte Struktur, eingespielte Verfahren und über ein ausreichendes Maß eigener Kräfte. Der Ablauf dieser Strukturen ist wie folgt aufgebaut:

  • Die unteren Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörden (Landkreise und Kreisfreie Städte) sind für die Katastrophenbekämpfung vor Ort zuständig. Sie stellen den Katastrophenfall fest und lösen den Katastrophenalarm aus, rufen als besondere Führungseinrichtung den sog. Verwaltungsstab auf, richten die Technische Einsatzleitung ein, die den Kräfte- und Mitteleinsatz vor Ort organisiert und fordern im Bedarfsfall weitere Hilfeleistungen an.
  • Der Verwaltungsstab der Landesdirektion Sachsen koordiniert die landkreisübergreifende Verteilung von Kräften und Mitteln zur Katastrophenbekämpfung und erstellt ein erstes Landeslagebild.
  • Der beim Sächsischen Staatsministerium des Innern eingerichtete Verwaltungsstab Sachsen zeichnet das Landeslagebild, fordert Kräfte und Mittel anderer Bundesländer, des Bundes und bei Bedarf Hilfe aus dem Ausland an.

„Die tragenden Säulen bei der Katastrophenbekämpfung sind die vom Ehrenamt getragenen freiwilligen Feuerwehren und die privaten Hilfsorganisationen (DRK, ASB, JUH, MHD, DLRG) sowie im Bereich der technischen Hilfe das Technische Hilfswerk (THW). Im Übrigen sind Feuerwehr, Rettungsdienst, Landes- und Bundespolizei und die Bundeswehr die wesentlichen Akteure auf der Ebene der Katastrophenbekämpfung. Darüber hinaus sind im Falle einer Katastrophe alle Behörden des Freistaates Sachsen zur Mitwirkung bei der Katastrophenbewältigung verpflichtet“, so das Sächsische Innenministerium.

Das Innenministerium verweist an dieser Stelle auch auf das sog. „Integrierte Hilfeleistungssystem“, welches aus den Bereichen Zivil- und Katastrophenschutz (trotz unterschiedlicher Zuständigkeiten) gebildet wird: „Das bedeutet, dass die vom Bund im Rahmen des Zivilschutzes bereitgestellten Ressourcen von den Ländern im Katastrophenschutz genau wie ihre eigenen Mittel eingesetzt werden können. Ebenso stellen die in den Ländern im Katastrophenschutz tätigen Organisationen ihre Kräfte und Fähigkeiten für den Verteidigungsfall zur Verfügung. Durch dieses System greifen die Ressourcen von Bund, Ländern und privaten Hilfsorganisationen eng ineinander. So ist sichergestellt, dass schnellstmöglich die besten Leute vor Ort sind, um Hilfe zu leisten und die Bürgerinnen und Bürger zu schützen“.

Mit Stand 31. Dezember 2021 waren gemäß der Helferstatistik des Freistaates Sachsen 6.684 Heferinnen und Helfer nach Landesangaben im Katastrophenschutz aktiv, so dass eine personelle Sicherstellung gegeben ist. „Mit Ausnahme der drei Medizinischen Task Forces (MTF) weisen – landesweit betrachtet – im Durchschnitt alle Katastrophenschutzeinheiten eine mindestens 100-prozentige Besetzung (Doppelbesetzung) aus. Die Änderung des Rahmenkonzeptes des BBK sieht eine Erhöhung der SOLL-Besetzung bei den MTK vor, daher ist die IST-Besetzung noch anzupassen. Die Nichterreichung der 100-prozentigen personellen Besetzung (Doppelbesetzung) ist u. a. teilweise aber auch auf die vorhandenen Fahrzeug-Fehlstellen zurückzuführen“, heißt es von der zuständigen Landesbehörde. Die Konzeption der für Sachsen erforderlichen Katastrophenschutzeinheiten ist in der Sächsischen Katastrophenschutzverordnung (SächsKatSVO) abgebildet. „Danach fehlen aktuell keine Katastrophenschutzeinheiten“. Zukünftig sollen weitere Einheiten in den Katastrophenschutz des Landes integriert werden, wie es vom sächsischen Innenministerium auf Anfrage heißt: „Die Anpassung dieser Konzeption erfolgt in Auswertung neuer Erkenntnisse und bei bestehenden fachlichen Notwendigkeiten. U. a. sieht die Umsetzung des politischen Auftrages aus dem Koalitionsvertrag vor, dass die örtlichen Kriseninterventionsteams in die Strukturen des Katastrophenschutzes des Freistaates integriert werden sollen. Hierbei ist zu beachten, dass nur der Bereich der psychosozialen Akuthilfe für Betroffene der Psychosozialen Notfallversorgung in die Strukturen des Katastrophenschutzes überführt wird. Die Einheiten fehlen jedoch nicht, sie werden lediglich in bestehende Strukturen integriert. Weitere Anpassungen werden voraussichtlich infolge der Aufstellung eines strategischen Waldbrandschutzkonzeptes erfolgen“.

Aktuell sind in Sachsen folgende Katastrophenschutzeinheiten aktiv: Katastrophenschutzeinheiten ABC-Gefahrenabwehr

  • 20 Gefahrgutzüge (KatS-GGZ)
  • 10 ABC-Erkundungszüge (KatS-ABC-ErkZ)

Katastrophenschutzeinheiten Brandschutz

  • 20 Löschzüge Retten (KatS-LZR)
  • 20 Löschzüge Wasserversorgung (KatS-LZW)
  • 3 Löschzüge Waldbrand (KatS-LZWb)

Katastrophenschutzeinheiten Sanitätswesen und Betreuung

  • 30 Einsatzzüge (KatS-EZ)
  • 3 Medizinische Task Force (MTF)
  • 4 Wasserrettungsgruppen (KatS-WRGr)
  • 2 Bergrettungsgruppen (KatS-BergRGr)
  • 2 Rettungshundestaffeln (KatS-RettHundSt)
  • 10 Führungsgruppen Brandschutz (FüGr BS)
  • 10 Führungsgruppen Sanitätswesen und Betreuung (FüGr San/Bt)
  • 10 Funktrupps (FuTr)

Abschließend stellte sich für uns die Frage, was in einem Katastrophenfall passiert, wenn nichts mehr geht, gerade in den Bereichen der Energie- und Treibstoffversorgung benötigter Infrastrukturen und der Katastrophenschutzeinheiten. „Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Frage der autarken Energieversorgung in der Verantwortung des jeweiligen Betreibers/Eigentümers der Einrichtung liegt. Eine „Allzuständigkeit“ des Katastrophenschutzes für eine Energieversorgung von Krankenhäusern, Tankstellen, Supermärkte und Verwaltung als KRITIS besteht nicht“, erklärte das Sächsische Staatsministerium des Innern. Eine konkrete Förderung für diesen Bereich gäbe es aktuell nicht, jedoch können die Länder die Betreiber Kritischer Infrastrukturen in Bezug auf Ihre Vorsorgeverantwortung sensibilisieren. „Die Betreiber sind also gefordert, eigenständig entsprechende Anstrengungen zu unternehmen, da sie für die Sicherstellung der jeweiligen Versorgungsleistung zuständig sind“. Rund um das Thema „Energiesicherheit“ wurde unter der Federführung der Landesdirektion Sachsen eine Arbeitsgruppe gebildet. Diese stellt sich, nach Landesangaben, aus nahezu 100 Mitarbeitern aus Verwaltung und Privatwirtschaft zusammen, welche mit sieben Unterarbeitsgruppen die Auswirkungen eines Blackouts auf ausgewählte Infrastrukturen wie Kommunikation, Warnung und vor allem auf die Treibstoffversorgung untersucht. Weiterhin wurden Fähigkeiten von Infrastrukturen ermittelt und Lösungen erarbeitet, die die weitere Arbeitsfähigkeit von kritischer Infrastruktur im Falle eines Blackouts absichern sollen. „Die Arbeitsergebnisse sind 2018 in eine „Sachstandserhebung und Planungshilfe für Gefahrenabwehrbehörden für die Erstellung einer besonderen Alarm- und Einsatzplanung Stromausfall“ eingeflossen, auf deren Grundlage die uBRKB derzeit Besondere Alarm- und Einsatzpläne (BAEP) „Stromausfall“ erstellen“, so das sächsische Innenministerium.

Der Punkt der Treibstoffversorgung wird nach Angaben des Innenministeriums durch die Planungshilfe „Konzept Treibstoffumschlagpunkt“ ergänzt. „Dieses stellt im Kern auf eine Aufrechterhaltung der organisatorischen und technischen Auslagerungsfähigkeit von Treibstoffen im Blackout-Fall aus wenigen, jedoch leistungsfähigen Tankstellen je Landkreis und Kreisfreie Stadt ab. Diese Tankstellen sollen den Status von sogenannten Schwerpunkt-/Nottankstellen erlangen und technisch entsprechend vor-/ausgerüstet sein (Einspeisemöglichkeit für Notstrom und Netzersatzanlage). Zur Festlegung entsprechender Standorte wurden Auswahlkriterien wie z. B. vorgehaltene Treibstoffmengen, Treibstoffarten, Lage und Gewährleistung der Sicherheit definiert“, heißt es von Landesebene. In dem Konzept ist auch vorgesehen, dass Treibstoffumschlagpunkte für Diesel und Heizöl u. a. an Tankstellenstandorten eingerichtet werden sollen: „Damit wird den langen Transportwegen ab den Großtanklagern sowie den unterschiedlichen personellen und technischen Fähigkeiten von Speditionen und Mineralölhändlern Rechnung getragen. Hinzu kommen Umweltgesichtspunkte“.

Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft teilte in diesem Zusammenhang mit, dass die „Unternehmen der Mineralölversorgung sowie der Lebensmittelversorgung sind privatwirtschaftlich organisiert, entsprechende Belieferungen Dritter erfolgen auf der Grundlage privatrechtlicher Verträge, auf die die Staatsregierung keinen Einfluss hat. Insofern sind uns auch keine Vorkehrungen bekannt, die möglicherweise für eine autarke Energieversorgung getroffen wurden.“

Den Einheiten des sächsischen Katastrophenschutzes wird es in Sachsen freigestellt, im Bereich der sog. Technische Ertüchtigung (Stützpunkthärtung) durch die Förderung zur Errichtung und Sanierung von Gerätehäusern für die Unterbringung von KatS-Ausstattung auch eine autarke Energieversorgung in diesem Zusammenhang zu realisieren.

Auch zur kritischen Infrastruktur gehören Kommunikationsnetze. Der Bund betreibt mit dem BOS-Digitalfunk ein eigenes Kommunikationsnetz, welches eine Hochverfügbarkeit aufweist und gemeinsam von allen Hilfs- und Rettungsorganisationen genutzt wird. Das sächsische Innenministerium spricht beim Digitalfunk von einer gehärteten Infrastruktur, welche für mindestens 72 Stunden aufrechterhalten werden kann und so die Leitstellen, Führungseinrichtungen und Einsatzkräfte untereinander kommunizieren lässt. Zu Zwecken der Warnung der Bevölkerung nutzt Sachsen das Modulare Warnsystem (MoWaS), welches vom Bund zur Verfügung gestellt wird. Dieses System ist ebenfalls hochverfügbar und kommuniziert via Satelliten sowie kabelgebunden. „Die technische Basis macht das System unempfindlich gegen Stromausfälle und Ausfälle der terrestrischen Übertragungswege. Sachsen verfügt über zwei ausfallsichere Vollsysteme im Lagezentrum des SMI sowie als Redundanz in der Integrierten Regionalleitstelle (IRLS) Ostsachsen“, so das Innenministerium.

Die Kommunikationsnetze, welche von privaten Anbietern betrieben werden, müssen ebenfalls auf gesetzlicher Grundlage gesichert werden, wie das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf Anfrage mitteilte. „Die Frage, wie die Infrastruktur der Telekommunikation (Internet Handynetze Funk) bei den Telekommunikationsunternehmen im Katastrophenfall abgesichert sein muss, ist in Teil 10 des Telekommunikationsgesetzes geregelt. Dort ist in § 165 festgelegt, dass, wer ein öffentliches TK Netz betreibt, zum Schutz gegen Störungen, die zu erheblichen Beeinträchtigungen von Telekommunikationsnetzen und -diensten führen, auch, sofern diese Störungen durch äußere Angriffe und Einwirkungen von Katastrophen bedingt sein können, bei den hierfür betriebenen Telekommunikations- und Datenverarbeitungssystemen angemessene technische und organisatorische Vorkehrungen und sonstige Maßnahmen zu treffen hat“, so die Behörde.

Quelle: SPM Gruppe/ Redaktion